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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: März 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen [Vor- und Nachname] (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“) im Zusammenhang mit der Nutzung der Software „TrackSuite“. Die AGB gelten nur, sofern der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB ist. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind von der Nutzung der Software ausgeschlossen.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Kunde im Rahmen der Registrierung oder Bestellung auf seine AGB verweist und der Anbieter diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

(3) Diese AGB gelten, sofern nicht anderweitig vereinbart, in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen bzw. in der dem Kunden zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass der Anbieter erneut auf sie hinweisen müsste.

(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, eine schriftliche Vereinbarung bzw. die schriftliche Bestätigung des Anbieters maßgebend.

(5) Rechtserhebliche Erklärungen sowie Anzeigen des Kunden hinsichtlich des Vertrags (z. B. Mängelanzeigen, Fristsetzungen, Kündigung) sind in Textform (z. B. Brief, E-Mail) abzugeben. Weitergehende gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.

(6) Sofern Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften erfolgen, kommt diesen lediglich eine klarstellende Bedeutung zu.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software „TrackSuite“ als Software-as-a-Service (SaaS) zur Nutzung über das Internet bereit. Die Leistung des Anbieters umfasst:

  • die Bereitstellung der Anwendung „TrackSuite App“ (Frontend-Applikation) zur Nutzung auf den vom Kunden eingesetzten Endgeräten,
  • den Betrieb und die Wartung der zugehörigen Backend-Infrastruktur („TrackSuite Backend“), einschließlich der zentralen API und Datenbank, auf Servern in der Bundesrepublik Deutschland bzw. innerhalb der EU (derzeit Hetzner Online GmbH sowie Amazon Web Services EMEA SARL).

(2) Die Informations- und Marketing-Webseite des Anbieters unter [URL eintragen] („TrackSuite Webseite“) dient ausschließlich der Information, dem Marketing und der Kundenakquise. Sie ist nicht Bestandteil der vertraglich geschuldeten SaaS-Leistung. Aus Angaben auf der Webseite können keine Ansprüche auf Leistungsmerkmale oder Verfügbarkeit der Software abgeleitet werden, sofern diese nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung oder in einer individuellen Vereinbarung zugesagt wurden.

(3) Der konkrete Leistungsumfang der Software ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Webseite des Anbieters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie dem vom Kunden gewählten Tarif (Abonnement-Plan). Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Software in der jeweils aktuellen Version.

(4) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Software vertragsgemäß zu nutzen. Eine dauerhafte Überlassung der Software oder eine Eigentumsübertragung findet nicht statt. Der Vertrag ist seinem Wesen nach ein Mietvertrag über Software im Sinne der §§ 535 ff. BGB in Verbindung mit dienstvertraglichen Elementen.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln und zu aktualisieren (Updates, Upgrades, Fehlerbehebungen). Änderungen, die den vertraglich vereinbarten Funktionsumfang nicht nur unerheblich einschränken, wird der Anbieter dem Kunden mit einer Frist von mindestens vier Wochen im Voraus in Textform ankündigen. In diesem Fall steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu.

(6) Zur Erbringung bestimmter Funktionalitäten (insbesondere Push-Benachrichtigungen, Crash-Analyse, Nutzungsanalyse) setzt der Anbieter Dienste von Drittanbietern ein (derzeit: Google Firebase). Für die Verfügbarkeit und Funktionalität dieser Drittdienste haftet der Anbieter nur nach Maßgabe von § 10 dieser AGB.

§ 3 Vertragsschluss und Registrierung

(1) Die Darstellung der Software und der Tarife auf der Webseite des Anbieters stellt kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) dar.

(2) Der Vertrag kommt wie folgt zustande:

  • Der Kunde gibt durch Abschluss des Bestellvorgangs über den Zahlungsdienstleister Stripe (nachfolgend „Checkout“) ein verbindliches Vertragsangebot ab. Mit dem Absenden des Checkout-Formulars bestätigt der Kunde, diese AGB gelesen und akzeptiert zu haben.
  • Der Anbieter nimmt das Angebot durch Zugang einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Freischaltung des Benutzerkontos an.

(3) Die Nutzung der Software setzt eine Registrierung des Kunden und die Einrichtung eines Benutzerkontos voraus. Ein Gastzugang wird nicht angeboten. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen und diese bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, die Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 4 Verfügbarkeit und Service Level (SLA)

(1) Der Anbieter ist bestrebt, die Software mit einer Verfügbarkeit von 99,0 % im Jahresmittel bereitzustellen. Die Verfügbarkeit bezieht sich auf die Erreichbarkeit der Backend-Infrastruktur (API) am Übergabepunkt des Rechenzentrums. Die Verfügbarkeit wird wie folgt berechnet:

Verfügbarkeit (%) = ((Gesamtstunden im Jahr - Ausfallstunden) / Gesamtstunden im Jahr) x 100

(2) Nicht als Ausfallzeiten gelten:

  • geplante Wartungsfenster, die der Anbieter dem Kunden mit einer Frist von mindestens 48 Stunden im Voraus per E-Mail oder In-App-Benachrichtigung ankündigt; der Anbieter wird Wartungsfenster nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Mo-Fr, 08:00-18:00 Uhr MEZ/MESZ) legen;
  • Ausfälle, die auf höherer Gewalt, Störungen im Internet oder auf Umständen beruhen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (insbesondere Störungen bei Drittanbietern wie Firebase, Stripe oder dem Hosting-Provider);
  • Ausfälle, die durch den Kunden verursacht werden (z. B. durch übermäßige oder missbräuchliche Nutzung der API).

(3) Unterschreitet die Verfügbarkeit den in Abs. 1 genannten Wert, kann der Kunde eine angemessene Minderung der Vergütung für den betroffenen Zeitraum verlangen. Weitergehende Ansprüche des Kunden richten sich nach § 10 dieser AGB.

(4) Der Anbieter richtet nach Möglichkeit eine Statusseite ein, auf der der Kunde sich über den aktuellen Betriebsstatus und geplante Wartungsarbeiten informieren kann.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung für die Nutzung der Software richtet sich nach dem vom Kunden zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gewählten Tarif. Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG. Die ausgewiesenen Preise sind Endpreise und enthalten keine Umsatzsteuer. Umsatzsteuer wird nicht erhoben.

(2) Die Zahlung erfolgt im Voraus (Prepaid) in dem Abrechnungszeitraum, der dem gewählten Tarif entspricht (monatlich oder jährlich). Die Abwicklung der Zahlungen erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Für die Nutzung von Stripe gelten ergänzend dessen Nutzungsbedingungen im Verhältnis zwischen Kunde und Stripe.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums in Textform anzupassen. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung zu. Übt der Kunde das Sonderkündigungsrecht nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung aus, gilt der neue Preis als akzeptiert.

(4) Der Kunde kommt in Verzug, wenn eine fällige Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt. Während des Verzugs ist die Vergütung zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz nach § 288 Abs. 2 BGB in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins nach § 353 HGB unberührt.

(5) Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden von mehr als 14 Kalendertagen ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Software nach vorheriger Ankündigung in Textform zu sperren (§ 8 Abs. 5). Die Pflicht des Kunden zur Zahlung der Vergütung bleibt während der Sperrung bestehen.

(6) Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist und auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

(7) Sollte der Anbieter die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG künftig nicht mehr in Anspruch nehmen oder deren Voraussetzungen entfallen, wird die dann geltende gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich zu den vereinbarten Nettopreisen erhoben. Der Anbieter wird den Kunden hierüber rechtzeitig in Textform informieren.

§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und beginnt mit der Freischaltung des Benutzerkontos.

(2) Das Vertragsverhältnis kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums (Monat oder Jahr, je nach gewähltem Tarif) gekündigt werden. Wird nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um einen weiteren Abrechnungszeitraum.

(3) Die Kündigung kann über die Kontoverwaltung in der Software, über das Stripe-Kundenportal oder in Textform (z. B. E-Mail) gegenüber dem Anbieter erklärt werden.

(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn:

  • der Kunde mit der Zahlung der Vergütung trotz Mahnung und Nachfristsetzung länger als 30 Kalendertage in Verzug ist;
  • der Kunde gegen wesentliche Vertragspflichten, insbesondere § 7 Abs. 2 oder § 8 Abs. 3, verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist abstellt;
  • über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

(5) Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der Anbieter den Zugang des Kunden zur Software deaktivieren. Der Anbieter wird die Daten des Kunden für einen Zeitraum von 30 Kalendertagen nach Vertragsende zum Abruf bereithalten. Nach Ablauf dieser Frist ist der Anbieter berechtigt, sämtliche Daten des Kunden unwiderruflich zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Es obliegt dem Kunden, seine Daten vor Vertragsende zu exportieren.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist für die Bereitstellung und Aufrechterhaltung der auf seiner Seite erforderlichen technischen Voraussetzungen selbst verantwortlich. Hierzu zählen insbesondere:

  • geeignete Endgeräte (Smartphones, Tablets, Computer), die den jeweils aktuellen Systemanforderungen der TrackSuite App entsprechen;
  • eine funktionsfähige Internetverbindung mit ausreichender Bandbreite;
  • ein aktueller, kompatibler Webbrowser bzw. ein aktuelles Betriebssystem.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten (Benutzername, Passwort) geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu schützen. Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Zugangsdaten von Dritten missbraucht werden oder ein unbefugter Zugriff auf das Benutzerkonto erfolgt ist. Der Kunde haftet für alle Aktivitäten, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten erfolgen, sofern er den Missbrauch nicht zu vertreten hat.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Software ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen und der geltenden Gesetze zu nutzen. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt:

  • die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren oder in sonstiger Weise den Quellcode zu ermitteln, soweit dies nicht nach § 69e UrhG zwingend gestattet ist;
  • die Software Dritten zur Nutzung zu überlassen, es sei denn, der Anbieter hat dem in Textform zugestimmt;
  • die Infrastruktur des Anbieters durch übermäßige automatisierte Abfragen (Scraping, Bots) oder ähnliche Maßnahmen übermäßig zu belasten.

(4) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit der von ihm in die Software eingegebenen oder hochgeladenen Daten allein verantwortlich. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Software durch den Kunden beruhen.

(5) Der Kunde wirkt bei der Analyse und Behebung von Störungen in angemessenem Umfang mit, insbesondere durch die Beschreibung des Fehlers und die Bereitstellung relevanter Informationen.

§ 8 Rechte des Anbieters; Nutzungsbeschränkungen; Sperrung

(1) Sämtliche Rechte an der Software (einschließlich Quellcode, Datenbanken, Schnittstellen, Design und Dokumentation) verbleiben beim Anbieter. Der Vertrag begründet ausschließlich Nutzungsrechte nach Maßgabe von § 2 Abs. 4.

(2) Der Anbieter behält sich sämtliche Urheber- und gewerblichen Schutzrechte an der Software und den zugehörigen Materialien vor.

(3) Eine Nutzung der Software über den vertraglich vereinbarten Umfang hinaus ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden ohne vorherige Zustimmung des Anbieters in Textform nicht gestattet, die Software zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies über die bestimmungsgemäße Nutzung hinausgeht.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor vertragswidriger Nutzung zu ergreifen.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang des Kunden zur Software vorübergehend zu sperren, wenn:

  • der Kunde mit der Zahlung der Vergütung gemäß § 5 Abs. 5 in Verzug ist;
  • ein begründeter Verdacht auf missbräuchliche oder vertragswidrige Nutzung besteht;
  • die Sperrung zur Wahrung der Sicherheit der Software oder anderer Kunden erforderlich ist.

Der Anbieter wird den Kunden vor einer Sperrung unter Angabe der Gründe in Textform informieren, es sei denn, die sofortige Sperrung ist aus Sicherheitsgründen geboten. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald der Sperrgrund entfallen ist.

§ 9 Mängelansprüche des Kunden (Gewährleistung)

(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Software während der Vertragslaufzeit im Wesentlichen die in der Leistungsbeschreibung zugesagten Funktionen erfüllt. Ein Mangel liegt vor, wenn die Software die vereinbarte Funktionalität nicht oder nicht im Wesentlichen erfüllt. Unerhebliche Abweichungen von der Leistungsbeschreibung begründen keine Mängelansprüche. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Fehler, die durch die Betriebsumgebung des Kunden, durch unsachgemäße Nutzung oder durch Eingriffe des Kunden verursacht werden.

(2) Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich nach Feststellung in Textform anzuzeigen und dabei die Fehlererscheinungen so genau wie möglich zu beschreiben.

(3) Bei Vorliegen eines Mangels ist der Anbieter zunächst zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Anbieters durch Beseitigung des Mangels, durch Bereitstellung einer neuen Version der Software oder durch Aufzeigen eines zumutbaren Workarounds (Umgehungslösung). Der Anbieter wird die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist vornehmen.

(4) Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Fristsetzung durch den Kunden fehl, kann der Kunde die Vergütung nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen. Ein Rücktrittsrecht im kaufrechtlichen Sinne besteht nicht, da es sich um ein Dauerschuldverhältnis handelt.

(5) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Mängeln richten sich ausschließlich nach § 10 dieser AGB.

§ 9a Ausschluss der verschuldensunabhängigen Haftung für anfängliche Mängel

Soweit auf diesen Vertrag mietrechtliche Vorschriften Anwendung finden, wird die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für anfängliche Mängel der Software gemäß § 536a Abs. 1, 1. Alt. BGB ausgeschlossen. Der Anbieter haftet für anfängliche Mängel nur bei Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) nach Maßgabe von § 10 dieser AGB.

§ 10 Haftung

(1) Der Anbieter haftet, soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, bei Verletzungen von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Im Rahmen der Verschuldenshaftung haftet der Anbieter auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen, nur:

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht, d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und vertrauen darf); die Haftung ist in diesem Fall jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.

(3) Die Haftungsbeschränkungen gemäß Abs. 2 gelten nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Software.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter des Anbieters.

(5) Der Anbieter haftet nicht für den Verlust von Daten des Kunden, soweit der Schaden dadurch verursacht wurde, dass der Kunde eine ihm obliegende Datensicherung unterlassen hat. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten regelmäßig und in angemessenen Intervallen zu sichern, sofern ihm hierfür eine Exportfunktion in der Software zur Verfügung steht.

(6) Der Anbieter haftet nicht für Störungen, Ausfälle oder Qualitätseinbußen, die auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, insbesondere auf Störungen des Internets, höhere Gewalt, Ausfall von Drittdiensten (z. B. Firebase, Stripe, Hosting-Provider) oder auf Sicherheitsvorfälle, die trotz angemessener Schutzmaßnahmen nicht vermieden werden konnten.

§ 11 Verjährung

(1) Abweichend von den gesetzlichen Verjährungsfristen beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Kunden ein Jahr ab Bereitstellung der Software bzw. ab dem Auftreten des Mangels bei Dauerschuldverhältnissen.

(2) Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Software beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung gemäß §§ 195, 199 BGB führt im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung.

(3) Die Verjährungsverkürzungen nach Abs. 1 und Abs. 2 gelten nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 12 Datenschutz

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und seiner Nutzer nur im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.

(2) Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Der Vertrag kommt nicht ohne einen wirksamen AVV zustande, sofern eine Auftragsverarbeitung gegeben ist.

(3) Die Daten des Kunden werden auf Servern in der Bundesrepublik Deutschland bzw. innerhalb der EU gespeichert (derzeit: Hetzner Online GmbH sowie Amazon Web Services EMEA SARL). Eine Übermittlung in Drittländer erfolgt nur, soweit dies für die Erbringung der vertraglichen Leistung erforderlich ist (z. B. Firebase-Dienste von Google, AWS) und die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind.

§ 13 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Durchführung des Vertrags zu verwenden.

(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die (a) zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits öffentlich bekannt waren oder danach ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden, (b) der empfangenden Partei nachweislich bereits bei Mitteilung bekannt waren, (c) von einem Dritten ohne Vertraulichkeitspflicht rechtmäßig erlangt werden, oder (d) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

§ 14 App-Store-Klauseln

(1) Soweit der Kunde die TrackSuite App über den Apple App Store oder den Google Play Store bezieht, gelten für den Download und die Installation der App ergänzend die jeweiligen Nutzungsbedingungen des Store-Betreibers (Apple Inc. bzw. Google LLC).

(2) Die Store-Betreiber sind nicht Vertragspartner dieses Vertrags. Ansprüche des Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung der Software richten sich ausschließlich gegen den Anbieter, nicht gegen den jeweiligen Store-Betreiber, soweit nicht zwingende Bestimmungen der Store-Betreiber entgegenstehen.

(3) Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen AGB und den Nutzungsbedingungen des jeweiligen App Stores gehen hinsichtlich des Downloads und der Installation die Store-Bedingungen vor; hinsichtlich der Nutzung der SaaS-Leistung selbst gelten diese AGB.

§ 15 Support

Der Anbieter leistet technischen Support für die Software per E-Mail. Anfragen werden in der Regel während der üblichen Geschäftszeiten (Mo–Fr, 09:00–17:00 Uhr MEZ/MESZ) bearbeitet. Ein Anspruch auf bestimmte Reaktionszeiten (Service Level für Support) besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich in einem separaten SLA vereinbart wurde.

§ 16 Nennung als Referenzkunde

Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden nach erfolgreichem Vertragsabschluss als Referenzkunden auf der Webseite (z. B. durch Darstellung des Firmenlogos) sowie in anderen Marketingmaterialien zu Werbezwecken zu nennen. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform (z. B. per E-Mail) widersprechen.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Für diese AGB und die gesamte Vertragsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss des internationalen Privatrechts.

(2) Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist [Sitz des Anbieters eintragen] ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Der Anbieter ist darüber hinaus berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.